In der dynamischen Welt des Qualitätsmanagements sind es nicht nur interne Abläufe und Strukturen, die den Erfolg eines Unternehmens prägen. Auch die interessierten Parteien, gelegentlich auch als Stakeholder bezeichnet, nehmen einen gewichtigen Einfluss auf die Ausrichtung und die Entscheidungsfindung des Unternehmens.
Daher besteht eine Anforderung der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 darin, die Vielzahl an Akteuren im Hintergrund, ihre Erwartungen sowie die Handlungen des Unternehmens im Bezug auf die interessierten Parteien zu dokumentieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie dies für Unternehmen und Organisationen zu bewerkstelligen ist.
Interessierte Parteien – eine kurze Definition
Laut ISO 9001 bezeichnet der Begriff Interessierte Parteien Personen oder Organisationen, die entweder Einfluss auf ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) haben können oder von dessen Leistung oder Ergebnis beeinflusst werden können. Die Norm fordert, diese interessierten Parteien sowie deren relevante Anforderungen zu identifizieren und zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass das QMS ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllt.
Welche Parteien genau in Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation involviert sind, hängt selbstverständlich auch von der Branche ab, in der Sie sich positionieren. Folgende interessierte Parteien sind jedoch in vielen geschäftlichen Kontexten zu finden:
- Gesetzgeber
- Kunden und potenzielle Kunden
- Mitarbeiter und Geschäftspartner
- Lieferanten und Weiterverarbeiter
- Ämter und Behörden
- Eigentümer und Aktionäre
So gelingt die Dokumentation der interessierten Parteien nach ISO 9001
Eine wesentliche Voraussetzung, um die begehrte Akkreditierung nach der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 zu erhalten, besteht in der Dokumentation aller am Unternehmen oder der Organisation interessierten Parteien.
Dabei gilt es nicht nur, die verschiedenen Stakeholder aufzulisten, sondern auch ihre Anforderungen an das Unternehmen oder die Organisation zu beschreiben. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die eine Zertifizierung nach ISO 9001 anstreben, benennen, wie man den durch die interessierten Parteien Anforderungen gerecht wird.
Anforderungen identifizieren, erfüllen und dokumentieren
Schauen wir uns hierzu ein kleines Fallbeispiel an. Der Gesetzgeber erwartet von Ihrem Unternehmen, dass es die geltenden Werberichtlinien sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält. Um dies zu gewährleisten, kooperieren Sie mit einem Fachanwalt und schulen Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den aktuellen Werbe- und Datenschutzrichtlinien.
In diesem Fall listen Sie sowohl den Gesetzgeber als interessierte Partei nach ISO 9001 als auch die von ihm gestellten Anforderungen in einem Dokument auf. Zusätzlich beschreiben Sie, mit welchen Methoden es Ihnen gelingt, diese Anforderungen zu erfüllen. In diesem Fall wären dies die Konsultation eines Anwalts sowie regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Wenn Sie überzeugend darlegen können, dass Sie den Anforderungen und Bedürfnissen der interessierten Parteien gerecht werden können, bringt Sie das der Akkreditierung nach ISO 9001 bedeutend näher.
Fazit
Die Identifikation und Berücksichtigung von interessierten Parteien ist ein zentraler Aspekt der ISO 9001 Zertifizierung. Es geht darum, alle relevanten Stakeholder – von Kunden über Mitarbeiter bis hin zu Lieferanten und Regulierungsbehörden – zu erkennen und deren spezifische Anforderungen und Erwartungen an das Unternehmen oder die Organisation zu verstehen.
Jedoch reicht es nicht aus, lediglich die interessierten Parteien zu identifizieren und zu dokumentieren. Das effektive Management dieser Beziehungen, gepaart mit einem soliden Risikomanagement, der kontinuierlichen Dokumentation der Prozesslandschaft (interne Verlinkung auf entstehenden Blogartikel: ISO 9001 Prozesslandschaft) durch eine Prozesslandkarte sowie der Integration von Stakeholder-Feedback in das QMS sind unabdingbare Bausteine für eine erfolgreiche Zertifizierung.
Falls Sie Unterstützung bei der Identifikation und Dokumentation interessierter Parteien gemäß ISO 9001 benötigen, steht Ihnen das Deutsche Institut für Digitale Qualitätssicherung (IfdQ) stets zur Verfügung. Zusammen können wir sicherstellen, dass alle relevanten Stakeholder angemessen berücksichtigt und in Ihr Qualitätsmanagementsystem integriert werden.
Wenn Sie überzeugend darlegen können, dass Sie den Anforderungen und Bedürfnissen der interessierten Parteien gerecht werden können, bringt Sie das der Akkreditierung nach ISO 9001 bedeutend näher.
In der dynamischen Welt des Qualitätsmanagements sind es nicht nur interne Abläufe und Strukturen, die den Erfolg eines Unternehmens prägen. Auch die interessierten Parteien, gelegentlich auch als Stakeholder bezeichnet, nehmen einen gewichtigen Einfluss auf die Ausrichtung und die Entscheidungsfindung des Unternehmens.
Daher besteht eine Anforderung der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 darin, die Vielzahl an Akteuren im Hintergrund, ihre Erwartungen sowie die Handlungen des Unternehmens im Bezug auf die interessierten Parteien zu dokumentieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie dies für Unternehmen und Organisationen zu bewerkstelligen ist.
Interessierte Parteien – eine kurze Definition
Laut ISO 9001 bezeichnet der Begriff Interessierte Parteien Personen oder Organisationen, die entweder Einfluss auf ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) haben können oder von dessen Leistung oder Ergebnis beeinflusst werden können. Die Norm fordert, diese interessierten Parteien sowie deren relevante Anforderungen zu identifizieren und zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass das QMS ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllt.
Welche Parteien genau in Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation involviert sind, hängt selbstverständlich auch von der Branche ab, in der Sie sich positionieren. Folgende interessierte Parteien sind jedoch in vielen geschäftlichen Kontexten zu finden:
- Gesetzgeber
- Kunden und potenzielle Kunden
- Mitarbeiter und Geschäftspartner
- Lieferanten und Weiterverarbeiter
- Ämter und Behörden
- Eigentümer und Aktionäre
So gelingt die Dokumentation der interessierten Parteien nach ISO 9001
Eine wesentliche Voraussetzung, um die begehrte Akkreditierung nach der Qualitätsmanagement-Norm ISO 9001 zu erhalten, besteht in der Dokumentation aller am Unternehmen oder der Organisation interessierten Parteien.
Dabei gilt es nicht nur, die verschiedenen Stakeholder aufzulisten, sondern auch ihre Anforderungen an das Unternehmen oder die Organisation zu beschreiben. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die eine Zertifizierung nach ISO 9001 anstreben, benennen, wie man den durch die interessierten Parteien Anforderungen gerecht wird.
Anforderungen identifizieren, erfüllen und dokumentieren
Schauen wir uns hierzu ein kleines Fallbeispiel an. Der Gesetzgeber erwartet von Ihrem Unternehmen, dass es die geltenden Werberichtlinien sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält. Um dies zu gewährleisten, kooperieren Sie mit einem Fachanwalt und schulen Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den aktuellen Werbe- und Datenschutzrichtlinien.
In diesem Fall listen Sie sowohl den Gesetzgeber als interessierte Partei nach ISO 9001 als auch die von ihm gestellten Anforderungen in einem Dokument auf. Zusätzlich beschreiben Sie, mit welchen Methoden es Ihnen gelingt, diese Anforderungen zu erfüllen. In diesem Fall wären dies die Konsultation eines Anwalts sowie regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Wenn Sie überzeugend darlegen können, dass Sie den Anforderungen und Bedürfnissen der interessierten Parteien gerecht werden können, bringt Sie das der Akkreditierung nach ISO 9001 bedeutend näher.
Fazit
Die Identifikation und Berücksichtigung von interessierten Parteien ist ein zentraler Aspekt der ISO 9001 Zertifizierung. Es geht darum, alle relevanten Stakeholder – von Kunden über Mitarbeiter bis hin zu Lieferanten und Regulierungsbehörden – zu erkennen und deren spezifische Anforderungen und Erwartungen an das Unternehmen oder die Organisation zu verstehen.
Jedoch reicht es nicht aus, lediglich die interessierten Parteien zu identifizieren und zu dokumentieren. Das effektive Management dieser Beziehungen, gepaart mit einem soliden Risikomanagement, der kontinuierlichen Dokumentation der Prozesslandschaft durch eine Prozesslandkarte sowie der Integration von Stakeholder-Feedback in das QMS sind unabdingbare Bausteine für eine erfolgreiche Zertifizierung.
Falls Sie Unterstützung bei der Identifikation und Dokumentation interessierter Parteien gemäß ISO 9001 benötigen, steht Ihnen das Deutsche Institut für Digitale Qualitätssicherung (IfdQ) stets zur Verfügung. Zusammen können wir sicherstellen, dass alle relevanten Stakeholder angemessen berücksichtigt und in Ihr Qualitätsmanagementsystem integriert werden.